Bereich III · Ackerbau & Viehzucht

Vom Feld bis
zum Stalltor.

Risikoservice, Obliegenheitsberatung und Versicherungslösungen für klassische Landwirtschaft – Marktfrucht, Tierhaltung, Maschinen, Hofstelle und Direktvermarktung in einer Akte.

Worum es geht

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist viele Betriebe in einem.

Maschinenpark im Wert eines Einfamilienhauses, Tierbestand mit Seuchen- und Haftungsrisiken, Flächen in Pacht und Eigentum, ggf. Biogas und Direktvermarktung – alles unter einer Betriebsleitung. Wir denken in Ihrer Realität, nicht in Produkt-Sparten.

180+
Höfe in Betreuung
6
Themenfelder je Aufnahme
48h
Schadenrückmeldung
30 J.
Erfahrung Landwirtschaft
MarktfruchtTierseucheMaschinenbruchHagelBiogasDirektvermarktungPachtHofübergabeMarktfruchtTierseucheMaschinenbruchHagelBiogasDirektvermarktungPachtHofübergabe
Vom Feld zum Stall

Maschinen, Vorräte, Tierbestand – ein Betrieb mit vielen Gesichtern.

Saatzeit, Ernte, Futterlager, Stall, Milchtank, Hofladen: jeder Bereich hat eigene Risiken, Prüffristen und Versicherungslücken. Wir bringen Struktur rein.

Traktor mit Pflug im Sonnenuntergang auf dem Feld
Maschinen & Feldarbeit
Holstein-Friesian Milchkühe im modernen Stall
Tierhaltung & Stall
Risikoaufnahme

Sechs Felder, die wir gemeinsam durchgehen

Strukturiert, dokumentiert, in Ihrer Sprache. Damit am Ende keine Lücke und kein blinder Fleck bleibt.

01

Flächen & Marktfrucht

Hagel-, Mehrgefahren- und Ertragsausfallversicherung für Getreide, Raps, Mais, Zuckerrüben und Sonderkulturen – inkl. neuer staatlicher Förderprogramme.

02

Tierbestand & Stall

Tierversicherung, Ertragsschaden bei Seuchenausbruch, Stallbrand, Lüftungsausfall, Stromausfall – mit Abstimmung auf TierSeuchG.

03

Maschinen & Fuhrpark

Schlepper, Mähdrescher, Häcksler, Hoflader, Anhänger – Maschinenbruch, Kasko, Haftpflicht und Maschinenversicherung mit Neuwert-Komponente.

04

Hofstelle & Gebäude

Wohnhaus, Stall, Maschinenhalle, Silo, Photovoltaik, Biogas-Anlage – konsolidierte Gebäudepolice statt Flickenteppich.

05

Vermarktung & Hofladen

Produkthaftung Direktvermarktung, Hofladen-Inventar, Marktstand, Online-Versand, Eigenverbrauchsfragen und Veranstaltungen.

06

Betriebsleiter & Familie

Berufsunfähigkeit Landwirt, Hofnachfolge-Absicherung, Existenzschutz, Arbeitskraftabsicherung Ehepartner und Altenteil.

So arbeiten wir

In vier Schritten zu einem belastbaren Schutz

Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme. Sie wissen am Ende, wo Sie stehen – mit oder ohne Abschluss bei uns.

  1. 01

    Termin auf dem Hof

    Wir gehen mit Ihnen durch Halle, Stall, Felder und Hofbüro.

  2. 02

    Komplette Aufnahme

    Alle 6 Felder, mit Liste aller Maschinen, Flächen, Tiere und Gebäude.

  3. 03

    Vertrags- und Lückenanalyse

    Bestehende Policen werden zusammengeführt, gespiegelt, sortiert.

  4. 04

    Umsetzung & Jahres-Review

    Wir bleiben Ihr Ansprechpartner – inkl. Schadenbearbeitung.

Obliegenheiten

Was der Versicherer von Ihnen erwartet

Werden Obliegenheiten verletzt, droht Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen diese Punkte mit Ihnen in jeder Beratung durch – schriftlich, nachvollziehbar, mit klarer Verantwortung.

Dokumentiert nach jedem Termin
  • Pflanzenschutzdokumentation und Sachkundenachweis aktuell
  • Wartung und JKI-Plakette Pflanzenschutzgeräte
  • Brandschutz Stall und Maschinenhalle (Heuselbstentzündung, Feuerlöscher)
  • Wartung Lüftung, Notstrom und Alarm im Stall
  • Elektroprüfung ortsfester Anlagen (DGUV V3)
  • Führerschein- und Berechtigungsnachweise Mitarbeiter (T, L, C)
  • HIT-Meldungen Tierbestand fristgerecht
  • Dokumentation Düngeverordnung und Stoffstrombilanz
Aus dem Bedingungswerk

Obliegenheiten im Detail – nach § 21

Diese Sicherheitsvorschriften sind beim klassischen Tarif zwingend einzuhalten. Werden sie verletzt, droht im Schadenfall Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen jeden dieser Punkte mit Ihnen durch und dokumentieren den Status auf Ihrem Betrieb.

Auszug aus den vertraglichen Sicherheitsvorschriften der Agrar-Police
AAllgemeine Pflichten+
  • Versicherte Sachen und Gebäude (inkl. Dächer, wasserführende Anlagen, außen angebrachte Sachen) stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen lassen.
  • Während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien) eine genügend häufige Kontrolle des Betriebes sicherstellen.
BDatensicherung+
  • Versicherte Daten mindestens einmal wöchentlich duplizieren – sofern in der Branche nicht kürzere Speicherfristen üblich sind. Hersteller-Vorgaben zu Wartung und Pflege beachten.
  • Duplikate von Daten und Programmen so aufbewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden.
CGefahrengruppe Leitungswasser+
  • Während der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
  • Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
DWeitere Elementargefahren+
  • Alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden treffen.
  • Wasserführende Anlagen und Abflussleitungen freihalten, Rückstausicherungen funktionsfähig erhalten und Mängel unverzüglich beseitigen.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
EEinbruchdiebstahl+
  • Solange die Arbeit – von Nebenarbeiten abgesehen – ruht, alle Türen und Öffnungen des Versicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen halten.
  • Alle bei Antragstellung vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten Sicherungen voll gebrauchsfähig erhalten und betätigen.
  • Ruht die Arbeit nur in einem Teil des Versicherungsortes, gelten diese Vorschriften für die betroffenen Räume.
FBrandschutz & Feuerungsstätten+
  • Brandwände und feuerbeständige Decken nicht in ihrem Feuerwiderstand verändern. Öffnungen in Brandwänden gem. Landesbauordnung mit selbstschließenden, feuerbeständigen Türen schützen – kein Festbinden oder Verkeilen.
  • Mindestens einen zusätzlichen Feuerlöscher in den Betriebsgebäuden vorhalten und regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) durch einen Sachkundigen warten lassen.
  • Auftauarbeiten nur unter ständiger Aufsicht; Mindestabstände zu brennbaren Materialien einhalten. Auftauarbeiten mit offenem Feuer oder elektrischem Strom sind unzulässig.
  • Feuerungsstätten, Heiz- und Wärmegeräte sowie Trocknungsanlagen mindestens 2 m von brennbaren Materialien freihalten. Bei Trocknungsanlagen muss bei Gebläseausfall die Wärmezufuhr selbsttätig unterbrochen werden.
  • Leicht entflammbare Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Spiritus) nicht als Feuerungsmaterial verwenden. Heiße Asche in nicht brennbaren, doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern.
GElektrische Anlagen+
  • Elektrische Anlagen nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (insbesondere VDE) errichten und betreiben.
  • Errichtung und Änderung ausschließlich durch Elektrofachkräfte. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die für Verwendungszweck und Einsatzort geeignet sind.
  • Elektrische Anlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen prüfen lassen und Mängel innerhalb der gesetzten Frist beseitigen. Prüfung und Mängelbeseitigung sind auf Verlangen nachzuweisen.
HLandwirtschaftliche Besonderheiten+
  • Getrocknete Ernteerzeugnisse ordnungsgemäß einlagern und laufend auf Selbstentzündung prüfen. Ab 60 °C im Lagergut unverzüglich die Feuerwehr verständigen.
  • Heu und Stroh im Freien: mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Dachung, 25 m zu sonstigen Gebäuden, Wegen und Plätzen. Lagerung außen an Gebäuden und unter Vordächern ist unzulässig.
  • Wärmestrahler zur Tierzucht/-haltung mit mindestens 0,5 m Abstand zu brennbaren Materialien und Tieren anbringen (sofern Hersteller nichts Größeres vorgibt).
  • Bei Einstellung landwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (Schlepper, Erntemaschinen) außerhalb von Garagen mindestens 2 m Abstand zu leicht entzündlichen Materialien einhalten. Auslaufen von Kraftstoffen und Ölen verhindern.
ISchweiß-, Löt- und Schleifarbeiten+
  • Arbeiten nur durch Personen ausführen lassen, die damit vertraut sind.
  • Arbeiten in einem Raum durchführen, der keine brennbaren Gegenstände enthält und nicht durch brennbare Bauteile begrenzt ist.
  • Ist dies nicht möglich, vor Beginn alle brennbaren Gegenstände im Umkreis von 10 m entfernen oder mit Brandschutzdecken o. ä. wirksam abdecken.
JRauchverbot+
  • In landwirtschaftlichen Betriebsräumen und in deren Nähe sowie an Heu- und Strohlagern im Freien Rauchen und offenes Licht/Feuer unterlassen.
  • In Räumen mit Publikumsverkehr durch entsprechende Schilder auf das Verbot hinweisen.

Hinweis: Soweit Unfallverhütungsvorschriften als behördliche Sicherheitsvorschriften weitergehende Sorgfaltspflichten auferlegen, bleiben diese unberührt.

Aus der Praxis

Schäden, die wir wirklich gesehen haben

Anonymisiert, aber so passiert. Jeder dieser Fälle hätte glimpflicher ausgehen können – mit der richtigen Police und sauberer Doku.

Brand

Maschinenhalle ausgebrannt

Heißlaufender Lader entzündete nachts die Halle. Schlepper, Mähdrescher und Fuhrpark vernichtet. Versicherer zahlte – aber Zeitwert. Heute steuern wir Neuwertdeckung aktiv.

Tierseuche

Geflügelpest im Bestand

Komplettkeulung nach amtlicher Anordnung. Ertragsschadenversicherung übernahm Folgekosten und Leerstand bis Wiederbesatz – ohne diese Police existenzbedrohend.

Maschinenbruch

Mähdrescher in der Ernte

Getriebe-Totalschaden mitten in der Weizenernte. Maschinenbruch zahlte Reparatur, aber Ertragsverlust war nicht eingeschlossen. Lehre: Saison-Modul.

Beratungspakete

Drei Wege, mit uns zu starten

Wir wissen, dass nicht jeder Betrieb eine Komplettberatung braucht. Sie wählen den Tiefgang.

Nebenerwerb

Basis-Check

  • Pflichtversicherungen geprüft
  • Maschinen-Übersicht
  • Vor-Ort-Termin
  • Kurzauswertung schriftlich
Anfragen
Vollerwerb

Vollberatung

  • Komplette Risikoaufnahme
  • Obliegenheiten-Audit
  • Vergleichsangebote
  • Hofakte digital
  • Schadenbegleitung inklusive
Anfragen
Hof + Biogas / Vermarktung

Premium-Begleitung

  • Alles aus Vollberatung
  • Biogas- und PV-Spezialdeckung
  • Direktvermarktungsmodul
  • Hofnachfolge-Konzept
  • Quartalsweise Reviews
Anfragen
Häufige Fragen

Was Betriebsinhaber uns oft fragen

Lohnt sich eine Mehrgefahrenversicherung für mich?+

Das hängt von Kultur, Region und Förderung ab. Seit 2024 fördern mehrere Bundesländer die Prämie – wir rechnen das pro Schlag durch.

Wie versichere ich gepachtete Flächen?+

Pachtflächen werden in der Ernte- und Hagelversicherung wie Eigenflächen behandelt, sofern Sie das Ertragsrisiko tragen. Wir prüfen die Klauseln im Pachtvertrag.

Brauche ich für meinen Hofladen eine eigene Police?+

Meist genügt ein Direktvermarktungs-Baustein in der Betriebshaftpflicht – inklusive Produkthaftung. Inventar und Kühlung versichern wir separat über das Gebäude.

Was passiert bei der Hofübergabe mit den Policen?+

Sie müssen formal übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wir begleiten den Wechsel und sorgen für lückenlosen Schutz beider Generationen.

Welche Rolle spielt Cyber-Versicherung in der Landwirtschaft?+

Mit Hofbüro, Online-Vermarktung und vernetzten Maschinen zunehmend wichtig. Wir beraten zu praxistauglichen Bausteinen, ohne Übersicherung.

Risikoaufnahme auf Ihrem Betrieb

Kostenfrei. Strukturiert. Ohne Verkaufsdruck. Wir kommen vorbei und nehmen uns die Zeit, die Ihr Betrieb verdient.

Termin nach Wunsch Schriftliche Auswertung 06731 · auf Anfrage
Termin anfragen