Bereich II · Reitbetriebe

Pferd, Halle, Mensch –
alles im Griff.

Risikoservice, Obliegenheitsberatung und Versicherungslösungen für Pensionsbetriebe, Reitschulen, Turnierställe und Zuchten – inklusive aller Haftungs- und Obliegenheitsfragen rund ums Pferd.

Worum es geht

Wo Pferde, Reiter und Personal aufeinandertreffen, entstehen besondere Haftungen.

Ein Sturz im Unterricht, ein durchgegangenes Pensionspferd, ein Stallbrand im Winter – die Risiken im Reitbetrieb sind vielschichtig. Wir sortieren Tierhalter-, Tierhüter- und Betriebshaftpflicht, prüfen Verträge mit Einstellern und Reitschülern und sorgen dafür, dass Ihre Police den Alltag und den Ernstfall abbildet.

60+
Reitbetriebe in Beratung
24/7
Schadenmeldung
6
Themenfelder je Aufnahme
RLP
regional verwurzelt
TierhalterhaftungPensionspferdeReitunterrichtStallbrandTurnierZuchtPersonalReithalleTierhalterhaftungPensionspferdeReitunterrichtStallbrandTurnierZuchtPersonalReithalle
Auf dem Hof

Stall, Halle, Reitanlage – jede Fläche bringt eigene Pflichten.

Boxen, Reithalle, Außenplatz, Pensionsverträge, Unterricht und Veranstaltung: Wir kennen die Haftungs- und Obliegenheitsfragen aus jahrelanger Praxis.

Heller Pferdestall mit Pferd im Lichteinfall
Stall & Boxenhaltung
Reithalle mit Reiterin auf Pferd
Reithalle & Unterricht
Risikoaufnahme

Sechs Felder, die wir gemeinsam durchgehen

Strukturiert, dokumentiert, in Ihrer Sprache. Damit am Ende keine Lücke und kein blinder Fleck bleibt.

01

Pensionspferdehaltung

Tierhüterhaftpflicht für eingestellte Pferde, Einstellverträge, Obhutspflichten und Abgrenzung zur Tierhalterhaftung des Eigentümers.

02

Reitunterricht & Schulpferde

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für Trainer, Schulpferdebetrieb, Reiterunfälle, Mindestalter, Helmpflicht und Aufsichtspflichten.

03

Reithalle & Stallungen

Gebäudeversicherung mit Sturm-, Schnee-, Brand- und Leitungswasserrisiken, Hallenbeleuchtung, Tribüne, Reitboden und Außenplatz.

04

Fuhrpark & Anhänger

Pferdeanhänger, Transporter, Schlepper, Hoflader – Kasko, Haftpflicht und Insassenunfall auch für Begleitpersonen.

05

Turniere & Veranstaltungen

Veranstalterhaftpflicht, Zuschauer- und Helferunfall, Abbruch- und Witterungsversicherung für eigene Turniere und Hofevents.

06

Personal & Pferdewirte

Aushilfen, Pferdewirte, Auszubildende, FÖJ-Kräfte – Anmeldung, gesetzliche Unfallversicherung und Haftungsfragen im Alltag.

So arbeiten wir

In vier Schritten zu einem belastbaren Schutz

Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme. Sie wissen am Ende, wo Sie stehen – mit oder ohne Abschluss bei uns.

  1. 01

    Termin auf dem Hof

    Wir gehen mit Ihnen durch Stall, Halle, Außenplatz und Vermarktung.

  2. 02

    Vertrags- und Risikocheck

    Einstellverträge, Reitordnung, AGB und Versicherungen werden gespiegelt.

  3. 03

    Schriftliche Auswertung

    Klare Übersicht: was passt, was fehlt, was ist überflüssig.

  4. 04

    Umsetzung & Schadenbegleitung

    Wir bleiben Ihr Ansprechpartner – auch wenn es ernst wird.

Obliegenheiten

Was der Versicherer von Ihnen erwartet

Werden Obliegenheiten verletzt, droht Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen diese Punkte mit Ihnen in jeder Beratung durch – schriftlich, nachvollziehbar, mit klarer Verantwortung.

Dokumentiert nach jedem Termin
  • Schriftliche Einstellverträge mit allen Pensionskunden
  • Aushang Reitordnung, Helm- und Anschnallpflicht
  • Aufsichtspflicht beim Unterricht dokumentieren
  • Brandschutzkonzept Stall: Notausgänge, Feuerlöscher, Rauchmelder
  • Elektroprüfung Stall und Halle (DGUV V3)
  • Wartung Reitböden, Zäune, Sprünge, Beleuchtung
  • Anmeldung Aushilfen und Pferdewirte vor Tätigkeitsbeginn
  • Pferdepass, Equidenpass und Impfdokumentation aktuell
Aus dem Bedingungswerk

Obliegenheiten im Detail – nach § 21

Diese Sicherheitsvorschriften sind beim klassischen Tarif zwingend einzuhalten. Werden sie verletzt, droht im Schadenfall Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen jeden dieser Punkte mit Ihnen durch und dokumentieren den Status auf Ihrem Betrieb.

Auszug aus den vertraglichen Sicherheitsvorschriften der Agrar-Police
AAllgemeine Pflichten+
  • Versicherte Sachen und Gebäude (inkl. Dächer, wasserführende Anlagen, außen angebrachte Sachen) stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen lassen.
  • Während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien) eine genügend häufige Kontrolle des Betriebes sicherstellen.
BDatensicherung+
  • Versicherte Daten mindestens einmal wöchentlich duplizieren – sofern in der Branche nicht kürzere Speicherfristen üblich sind. Hersteller-Vorgaben zu Wartung und Pflege beachten.
  • Duplikate von Daten und Programmen so aufbewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden.
CGefahrengruppe Leitungswasser+
  • Während der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
  • Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
DWeitere Elementargefahren+
  • Alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden treffen.
  • Wasserführende Anlagen und Abflussleitungen freihalten, Rückstausicherungen funktionsfähig erhalten und Mängel unverzüglich beseitigen.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
EEinbruchdiebstahl+
  • Solange die Arbeit – von Nebenarbeiten abgesehen – ruht, alle Türen und Öffnungen des Versicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen halten.
  • Alle bei Antragstellung vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten Sicherungen voll gebrauchsfähig erhalten und betätigen.
  • Ruht die Arbeit nur in einem Teil des Versicherungsortes, gelten diese Vorschriften für die betroffenen Räume.
FBrandschutz & Feuerungsstätten+
  • Brandwände und feuerbeständige Decken nicht in ihrem Feuerwiderstand verändern. Öffnungen in Brandwänden gem. Landesbauordnung mit selbstschließenden, feuerbeständigen Türen schützen – kein Festbinden oder Verkeilen.
  • Mindestens einen zusätzlichen Feuerlöscher in den Betriebsgebäuden vorhalten und regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) durch einen Sachkundigen warten lassen.
  • Auftauarbeiten nur unter ständiger Aufsicht; Mindestabstände zu brennbaren Materialien einhalten. Auftauarbeiten mit offenem Feuer oder elektrischem Strom sind unzulässig.
  • Feuerungsstätten, Heiz- und Wärmegeräte sowie Trocknungsanlagen mindestens 2 m von brennbaren Materialien freihalten. Bei Trocknungsanlagen muss bei Gebläseausfall die Wärmezufuhr selbsttätig unterbrochen werden.
  • Leicht entflammbare Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Spiritus) nicht als Feuerungsmaterial verwenden. Heiße Asche in nicht brennbaren, doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern.
GElektrische Anlagen+
  • Elektrische Anlagen nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (insbesondere VDE) errichten und betreiben.
  • Errichtung und Änderung ausschließlich durch Elektrofachkräfte. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die für Verwendungszweck und Einsatzort geeignet sind.
  • Elektrische Anlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen prüfen lassen und Mängel innerhalb der gesetzten Frist beseitigen. Prüfung und Mängelbeseitigung sind auf Verlangen nachzuweisen.
HLandwirtschaftliche Besonderheiten+
  • Getrocknete Ernteerzeugnisse ordnungsgemäß einlagern und laufend auf Selbstentzündung prüfen. Ab 60 °C im Lagergut unverzüglich die Feuerwehr verständigen.
  • Heu und Stroh im Freien: mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Dachung, 25 m zu sonstigen Gebäuden, Wegen und Plätzen. Lagerung außen an Gebäuden und unter Vordächern ist unzulässig.
  • Wärmestrahler zur Tierzucht/-haltung mit mindestens 0,5 m Abstand zu brennbaren Materialien und Tieren anbringen (sofern Hersteller nichts Größeres vorgibt).
  • Bei Einstellung landwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (Schlepper, Erntemaschinen) außerhalb von Garagen mindestens 2 m Abstand zu leicht entzündlichen Materialien einhalten. Auslaufen von Kraftstoffen und Ölen verhindern.
ISchweiß-, Löt- und Schleifarbeiten+
  • Arbeiten nur durch Personen ausführen lassen, die damit vertraut sind.
  • Arbeiten in einem Raum durchführen, der keine brennbaren Gegenstände enthält und nicht durch brennbare Bauteile begrenzt ist.
  • Ist dies nicht möglich, vor Beginn alle brennbaren Gegenstände im Umkreis von 10 m entfernen oder mit Brandschutzdecken o. ä. wirksam abdecken.
JRauchverbot+
  • In landwirtschaftlichen Betriebsräumen und in deren Nähe sowie an Heu- und Strohlagern im Freien Rauchen und offenes Licht/Feuer unterlassen.
  • In Räumen mit Publikumsverkehr durch entsprechende Schilder auf das Verbot hinweisen.

Hinweis: Soweit Unfallverhütungsvorschriften als behördliche Sicherheitsvorschriften weitergehende Sorgfaltspflichten auferlegen, bleiben diese unberührt.

Aus der Praxis

Schäden, die wir wirklich gesehen haben

Anonymisiert, aber so passiert. Jeder dieser Fälle hätte glimpflicher ausgehen können – mit der richtigen Police und sauberer Doku.

Tierhalter

Pferd ausgebrochen

Eingestelltes Pferd springt nachts über den Zaun, läuft auf die Bundesstraße – Totalschaden am Pkw, leicht verletzte Fahrerin. Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers reichte nicht; nur Tierhüter-Erweiterung rettete den Betrieb.

Reitunterricht

Sturz im Schulbetrieb

Reitschülerin (12) stürzt, Schulterbruch. Eltern klagen wegen fehlender Aufsicht. Berufshaftpflicht der Trainerin sprang ein – nur dank dokumentierter Reitstunden-Liste.

Gebäude

Schneelast Reithalle

Februar, 60 cm Nassschnee. Hallendach gibt nach. 280.000 € Schaden. Sturm/Schneelast war eingeschlossen, aber Inhalt (Reitböden, Spiegel, Tribüne) nicht – heute getrennt abgesichert.

Beratungspakete

Drei Wege, mit uns zu starten

Wir wissen, dass nicht jeder Betrieb eine Komplettberatung braucht. Sie wählen den Tiefgang.

Privatstall

Basis-Check

  • Tierhalter- und Gebäudeschutz prüfen
  • Empfehlung Mustereinstellvertrag
  • Vor-Ort-Termin (ca. 1,5 h)
  • Schriftliche Kurzauswertung
Anfragen
Pensions- & Schulbetrieb

Vollberatung

  • Komplettaufnahme über 6 Felder
  • Einstellvertrag & Reitordnung-Review
  • Vergleichsangebote mehrerer Versicherer
  • Schadenbetreuung inklusive
  • Jährliche Aktualisierung
Anfragen
Turnier- & Zuchtbetrieb

Premium-Begleitung

  • Alles aus Vollberatung
  • Turnier- und Veranstalterdeckungen
  • Zucht- und Deckhengstversicherung
  • Personal- und Azubi-Modul
  • Quartalsweise Reviews
Anfragen
Häufige Fragen

Was Betriebsinhaber uns oft fragen

Brauche ich eine eigene Betriebshaftpflicht, wenn ich nur 3 Pensionspferde halte?+

Sobald Sie fremde Pferde gegen Entgelt halten, greift Tierhüterhaftpflicht – die übliche Privathaftpflicht reicht nicht. Wir prüfen die Schwelle individuell.

Was ist mit Reitbeteiligungen?+

Ein klassisches Streitfeld. Wir empfehlen schriftliche Verträge mit klaren Haftungsregeln und passen die Police entsprechend an.

Sind meine Reitschüler bei einem Sturz versichert?+

Nicht automatisch. Reiter tragen das Risiko grundsätzlich selbst – aber Aufsichtspflichtverletzungen können auf Sie zurückfallen. Wir schließen Lücken gezielt.

Was passiert, wenn ein Pferd auf der Weide einen Spaziergänger verletzt?+

Hier greift in der Regel die Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers – aber als Halter der Weide können auch Sie haften. Wir klären die Kette sauber.

Brauche ich für mein Turnier eine eigene Veranstalterhaftpflicht?+

Ja, sobald Zuschauer, Caterer oder externe Reiter dabei sind. Wir kombinieren das mit einer Abbruch-/Witterungsdeckung.

Risikoaufnahme auf Ihrem Betrieb

Kostenfrei. Strukturiert. Ohne Verkaufsdruck. Wir kommen vorbei und nehmen uns die Zeit, die Ihr Betrieb verdient.

Termin nach Wunsch Schriftliche Auswertung 06731 · auf Anfrage
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