Obliegenheiten Interaktives Werkzeug

Online-Brandschutzcheckliste für Ihren Betrieb.

Gehen Sie die Prüfpunkte in Ruhe durch, tragen Sie Ihre Betriebsdaten ein, lassen Sie sich eine KI-gestützte Einschätzung erstellen – und laden Sie alles als PDF herunter.

43 Prüfpunkte

Aufgebaut nach der VdS-Leitlinie 3453 „Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb“.

KI-Auswertung

Auf Wunsch erstellt eine KI aus Ihren Antworten Sofort- und Folgemaßnahmen samt Nachweisliste.

PDF mit Logo

Ergebnis, Antworten, Notizen und Auswertung als sauberes PDF zum Ablegen und Weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben, Intervalle und Bewertungen dieser Checkliste erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, keine behördliche Auflage und keine Prüfung durch zugelassene Sachverständige. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz lässt sich daraus nicht ableiten.

Betriebsdaten

Diese Angaben erscheinen im PDF. Es werden keine Daten an uns übertragen – die Checkliste läuft in Ihrem Browser.

Schnellauswahl:

01Schutz gegen Brandstiftung

0/7 beantwortet

Brandstiftung – vorsätzlich oder durch zündelnde Kinder – zählt zu den häufigsten Brandursachen in landwirtschaftlichen Betrieben.

  • Schließvorrichtungen sind angebracht und werden jeden Abend kontrolliert.kritisch

  • Einzäunungen sind lückenlos und etwa 2 m hoch.

  • Kinder auf dem Betriebsgelände werden angesprochen und über mögliche Gefahren aufgeklärt.

  • Abgelegene Wirtschaftsgebäude sind grundsätzlich verschlossen.

  • Läger von Brennstoffen, Futtermitteln, Heu und Stroh sind nur für befugte Personen zugänglich.kritisch

  • Es sind keine brennbaren Stoffe (Paletten, Transportkisten, Verpackungen, Reifen) näher als 5 m an Gebäuden gelagert.

  • Eine automatische Beleuchtung der Grundstücke ist funktionstüchtig vorhanden.

02Feuerlöscheinrichtungen & Löschwasserversorgung

0/5 beantwortet

Entstehungsbrände lassen sich nur bekämpfen, wenn Löschmittel erreichbar, gekennzeichnet und gewartet sind.

  • Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl vorhanden und neben Ein- und Ausgängen gut erreichbar.kritisch

  • Standorte von Feuerlöschern und Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) sind deutlich gekennzeichnet und werden freigehalten.

  • Feuerlöscher und Wandhydranten werden alle 2 Jahre gewartet (Wartungsvertrag besteht).kritisch

    Wartungsintervall i. d. R. 2 Jahre – maßgeblich sind Herstellerangaben und ASR A2.2.*

  • Die Löschwasserversorgung ist für alle Gebäude gesichert (Hydrant, Löschteich, Zisterne oder offenes Gewässer im Umkreis von 300 m).kritisch

  • Löschwasserentnahmestellen werden regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft und sind betriebsbereit.

03Rauchverbot

0/3 beantwortet

Offenes Licht und Glut in Stall, Scheune und Lager sind eine der klassischen Zündquellen.

  • Alle Betriebsangehörigen und Familienmitglieder sind über das Rauchverbot und den Umgang mit offenem Licht informiert; Fremdpersonen werden darauf hingewiesen.kritisch

  • Das Rauchverbot ist deutlich gekennzeichnet und wird kontrolliert.

  • In Bereichen, in denen Rauchen zugelassen ist, werden Tabakreste in sandgefüllten oder selbstverlöschenden Aschern entsorgt.

04Feuergefährliche Arbeiten

0/3 beantwortet

Schweißen, Trennschleifen und Löten: Funkenflug kann noch in über 10 m Entfernung zünden – auch Stunden später.

  • Außerhalb dafür vorgesehener Arbeitsplätze werden brennbare Materialien entfernt oder sicher abgedeckt und ausreichend Löschmittel bereitgestellt.kritisch

  • Fremdfirmen werden vor Arbeitsbeginn auf besondere Gefahren (Explosionsgefahr Güllestall, Heu-/Stroh-/Getreidelager) hingewiesen.kritisch

  • Nach Abschluss der Arbeiten werden die Betriebsstätten mehrfach kontrolliert (mindestens 2 Stunden Nachkontrolle).kritisch

05Wartung & Revision elektrischer Anlagen

0/6 beantwortet

Mangelhafte oder überlastete Elektroinstallationen gehören zu den häufigsten Brandursachen im Agrarbetrieb.

  • Prüfungen werden regelmäßig durch eine Elektrofachkraft bzw. Fachfirma durchgeführt (Revision mindestens alle 4 Jahre).kritisch

    Empfehlung Durchführungsanweisung zu VSG 1.4: mindestens alle 4 Jahre.*

  • Mess- und Regeltechnik (Steuerung Stalllüftung, Gefahrenmeldeanlagen) wird regelmäßig überprüft.

  • Es bestehen Wartungsverträge mit Fachfirmen.

  • Schaltanlagen und Verteilungen sind jederzeit zugänglich; in diesen Bereichen werden keine brennbaren Stoffe gelagert.kritisch

  • Fehlerstromschutzschalter (FI) werden mindestens einmal monatlich über die Prüftaste ausgelöst und kontrolliert.

  • Vorhandene Blitzschutzanlagen werden regelmäßig gewartet (alle 5 Jahre) und befinden sich in ordnungsgemäßem Zustand.

06Ordnung & Sauberkeit

0/3 beantwortet

Staub, Spinnweben und Gerümpel sind Brandbeschleuniger – und ein Ordnungsproblem ist ein Risikoproblem.

  • Motoren, Licht- und andere Wärmequellen sind frei von Spinnweben, Staub und leicht entzündlichen Stoffen.kritisch

  • Eine jährliche selbstkritische Betriebsbegehung mit konsequenter Entrümpelung wird durchgeführt.

  • Öl- oder fettgetränkte Putzlappen werden in dicht schließenden Metallbehältern aufbewahrt (Selbstentzündungsgefahr bekannt).

07Gaskanonen & Wärmestrahler

0/4 beantwortet

Mobile Wärmequellen in Ställen sind eine typische Brandursache – Abstand und Reinigung entscheiden.

  • Geräte werden vor Inbetriebnahme gereinigt; Herstellervorschriften sind bekannt und werden eingehalten.

  • Alle Geräte sind vorschriftsmäßig aufgehängt.

  • Der Boden unter dem Ausblasbereich von Gaskanonen wird von Einstreu freigehalten (Brandschutzzone mind. 5 m Durchmesser), Kontrollen erfolgen regelmäßig.kritisch

  • Mindestabstand von über 0,5 m von Wärmestrahlern zu brennbaren Stoffen und Tieren wird eingehalten.kritisch

08Lagerung von Heu & Stroh / Heumessung

0/3 beantwortet

Selbstentzündung feuchten Heus ist in den ersten Wochen nach der Einlagerung die Hauptgefahr.

  • Bei Lagerung im Freien werden die Mindestabstände eingehalten: 25 m zu Gebäuden, Bahngleisen, Stromleitungen und öffentlichen Wegen; 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Wänden oder weicher Bedachung sowie zu Wald-, Moor- und Heideflächen; 100 m zu weiteren Heu-/Strohlagerplätzen.kritisch

  • Vor der Einlagerung werden Lagergebäude kontrolliert (kein Wassereintritt über Dach/Rinnen, intakte elektrische Einrichtungen, keine fehlenden Lampenabdeckungen).

  • Heumessungen erfolgen ab dem Tag der Einlagerung und werden über zwei Monate mindestens wöchentlich wiederholt.kritisch

    Heumesssonde: Temperaturverlauf dokumentieren.*

09Abstellen von Arbeitsmaschinen

0/2 beantwortet

Heiße Motoren, Turbolader und Batterien neben Stroh – eine häufig unterschätzte Kombination.

  • Mindestabstand von 2 m zu leicht entzündlichen Stoffen (Heu, Stroh) wird eingehalten.kritisch

  • Nach der Saison werden Batterien ausgebaut oder abgeklemmt.

10Brandschutzwände & Rettungswege

0/3 beantwortet

Baulicher Brandschutz entscheidet darüber, ob aus einem Brand ein Totalschaden wird.

  • Brandschutzwände weisen keine Öffnungen auf; Durchbrüche und Kabelkanäle sind ordnungsgemäß verschlossen.kritisch

  • Feuerschutzabschlüsse (Türen) schließen selbsttätig und sind nicht festgestellt.kritisch

  • Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden sind deutlich gekennzeichnet und werden freigehalten.kritisch

11Besondere Betriebseinrichtungen

0/4 beantwortet

Photovoltaik, Biogas und Intensivtierhaltung bringen eigene Brand- und Alarmierungsthemen mit sich.

  • Photovoltaikanlagen wurden von einem Fachunternehmen errichtet und werden regelmäßig gewartet; Feuerwehr-Hinweisschilder und DC-Trennstellen sind vorhanden.

  • Bei Biogasanlagen sind die Sicherheitsregeln bekannt und dokumentiert umgesetzt (Ex-Zonen, Abstände, Wartung).

  • In Intensiv-Tierhaltungen besteht eine Alarmierungseinrichtung, die jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft und gewartet wird.kritisch

  • Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil A) hängt sichtbar aus; Notrufnummern und Verhaltensregeln sind bekannt.

Eigene Notizen

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Checkliste ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis der VdS-Leitlinie 3453 „Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb“. Alle Angaben zu Prüfintervallen, Abständen, Normen und Pflichten erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen weder eine individuelle Beratung noch eine Prüfung durch zugelassene Sachverständige oder die zuständige Behörde. Gesetze, Verordnungen, Normen und Versicherungsbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie Ihre konkreten Vertragsbedingungen. Aus dem Ausfüllen dieser Checkliste und dem erzeugten Ergebnis kann kein Versicherungsschutz, keine Zusicherung von Deckung und keine Haftung abgeleitet werden. Eine Haftung der OT-management GmbH / „Die Agrarberater“ für Schäden, die aus der Nutzung dieser Checkliste entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.