Bereich I · Weinbau & Winzer

Vom Rebstock
bis zur Flasche.

Risikoservice, Obliegenheitsberatung und Versicherungslösungen für Weingüter, Winzergenossenschaften und Nebenerwerbswinzer – aus dem größten deutschen Weinbaugebiet.

Worum es geht

Ein Winzerbetrieb ist kein Standardrisiko. Ihre Police sollte es auch nicht sein.

Ein Hagelzug in zehn Minuten, ein defekter Kühlkompressor mitten in der Gärung, ein Pflanzenschutzmittel ohne lückenlose Doku – die Risiken im Weinbau sind speziell, jahreszeitlich getaktet und eng an Obliegenheiten geknüpft. Wir nehmen Ihren Betrieb strukturiert auf und bringen den Schutz auf Ihre Realität.

120+
betreute Weinbaubetriebe
6
Themenfelder je Aufnahme
48h
Schadenrückmeldung
100%
regional Rheinhessen
HagelFrostSturmMaschinenbruchErtragsausfallLesehelferKelterhausProdukthaftungHagelFrostSturmMaschinenbruchErtragsausfallLesehelferKelterhausProdukthaftung
Aus dem Weinberg

Vom Rebstock bis ins Fass – Ihre Risikolandschaft.

Lese, Kellerwirtschaft, Maschinenpark, Photovoltaik auf dem Wirtschaftsgebäude – jede Etappe hat eigene Obliegenheiten. Wir gehen sie mit Ihnen ab.

Reife Trauben am Rebstock im Abendlicht
Weinberg & Lese
Holzfässer im Weinkeller
Kelterhaus & Keller
Risikoaufnahme

Sechs Felder, die wir gemeinsam durchgehen

Strukturiert, dokumentiert, in Ihrer Sprache. Damit am Ende keine Lücke und kein blinder Fleck bleibt.

01

Weinberg & Lagen

Hagel, Spätfrost, Sturm, Tierschäden – Absicherung der Ertragsausfälle in Ihren Lagen, von Junganlage bis Vollertragsfläche, inkl. Wiederbepflanzung.

02

Kelterhaus & Tanks

Gebäudeversicherung mit Kellertechnik, Edelstahltanks, Kühlung, Filtration und Abfüllanlage – inklusive Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung in der Gärung.

03

Wein als Vorrat

Fass- und Flaschenlager richtig bewerten – Diebstahl, Glasbruch, Temperatur- und Geruchsschäden, BSE-Befall, falsche Lagertemperatur.

04

Maschinen & Fuhrpark

Traubenvollernter, Laubschneider, Sprühgeräte, Schlepper, Stapler – Maschinenbruch, Kasko und Haftpflicht aus einer Hand.

05

Lesehelfer & Saisonkräfte

Anmeldung, gesetzliche Unfallversicherung, Mindestlohn-Dokumentation und Haftungsfragen rund um Erntehelfer und Aushilfen.

06

Hofverkauf & Verkostung

Produkthaftpflicht für Eigenabfüllung, Veranstaltungs- und Betriebshaftpflicht für Weinproben, Hoffeste, Straußwirtschaft und Online-Versand.

So arbeiten wir

In vier Schritten zu einem belastbaren Schutz

Kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme. Sie wissen am Ende, wo Sie stehen – mit oder ohne Abschluss bei uns.

  1. 01

    Termin auf dem Betrieb

    Wir kommen zu Ihnen – in den Weinberg, ins Kelterhaus, in den Verkauf.

  2. 02

    Strukturierte Aufnahme

    Sechs Themenblöcke, eine Checkliste, kein Vergessen. Mit Fotodokumentation.

  3. 03

    Auswertung & Lückenanalyse

    Schriftliche Übersicht aller bestehenden Policen, Lücken und Doppelversicherungen.

  4. 04

    Umsetzung & Begleitung

    Wir verhandeln mit Versicherern, betreuen Schadenfälle und passen jährlich an.

Obliegenheiten

Was der Versicherer von Ihnen erwartet

Werden Obliegenheiten verletzt, droht Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen diese Punkte mit Ihnen in jeder Beratung durch – schriftlich, nachvollziehbar, mit klarer Verantwortung.

Dokumentiert nach jedem Termin
  • Pflanzenschutzdokumentation und Sachkundenachweis (alle 3 Jahre)
  • Wartung und Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (JKI-Plakette)
  • Brandschutz im Kelterhaus: CO₂-Warnsystem, Fluchtwege, Notbeleuchtung
  • Anmeldung und Versicherung von Lese- und Erntehelfern
  • Führerschein- und Berechtigungsnachweise für Maschinenführer (T, L)
  • Lagerbestandsführung Wein und Branntwein für die Versicherung
  • Wartungsintervalle Druckbehälter, Tanks und Kühlanlagen
  • Elektroprüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen (DGUV V3)
Aus dem Bedingungswerk

Obliegenheiten im Detail – nach § 21

Diese Sicherheitsvorschriften sind beim klassischen Tarif zwingend einzuhalten. Werden sie verletzt, droht im Schadenfall Leistungskürzung oder -ablehnung. Wir gehen jeden dieser Punkte mit Ihnen durch und dokumentieren den Status auf Ihrem Betrieb.

Auszug aus den vertraglichen Sicherheitsvorschriften der Agrar-Police
AAllgemeine Pflichten+
  • Versicherte Sachen und Gebäude (inkl. Dächer, wasserführende Anlagen, außen angebrachte Sachen) stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen lassen.
  • Während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien) eine genügend häufige Kontrolle des Betriebes sicherstellen.
BDatensicherung+
  • Versicherte Daten mindestens einmal wöchentlich duplizieren – sofern in der Branche nicht kürzere Speicherfristen üblich sind. Hersteller-Vorgaben zu Wartung und Pflege beachten.
  • Duplikate von Daten und Programmen so aufbewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden.
CGefahrengruppe Leitungswasser+
  • Während der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
  • Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile mindestens zweimal pro Woche kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
DWeitere Elementargefahren+
  • Alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden treffen.
  • Wasserführende Anlagen und Abflussleitungen freihalten, Rückstausicherungen funktionsfähig erhalten und Mängel unverzüglich beseitigen.
  • In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte Sachen mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern.
EEinbruchdiebstahl+
  • Solange die Arbeit – von Nebenarbeiten abgesehen – ruht, alle Türen und Öffnungen des Versicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen halten.
  • Alle bei Antragstellung vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten Sicherungen voll gebrauchsfähig erhalten und betätigen.
  • Ruht die Arbeit nur in einem Teil des Versicherungsortes, gelten diese Vorschriften für die betroffenen Räume.
FBrandschutz & Feuerungsstätten+
  • Brandwände und feuerbeständige Decken nicht in ihrem Feuerwiderstand verändern. Öffnungen in Brandwänden gem. Landesbauordnung mit selbstschließenden, feuerbeständigen Türen schützen – kein Festbinden oder Verkeilen.
  • Mindestens einen zusätzlichen Feuerlöscher in den Betriebsgebäuden vorhalten und regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) durch einen Sachkundigen warten lassen.
  • Auftauarbeiten nur unter ständiger Aufsicht; Mindestabstände zu brennbaren Materialien einhalten. Auftauarbeiten mit offenem Feuer oder elektrischem Strom sind unzulässig.
  • Feuerungsstätten, Heiz- und Wärmegeräte sowie Trocknungsanlagen mindestens 2 m von brennbaren Materialien freihalten. Bei Trocknungsanlagen muss bei Gebläseausfall die Wärmezufuhr selbsttätig unterbrochen werden.
  • Leicht entflammbare Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Spiritus) nicht als Feuerungsmaterial verwenden. Heiße Asche in nicht brennbaren, doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern.
GElektrische Anlagen+
  • Elektrische Anlagen nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (insbesondere VDE) errichten und betreiben.
  • Errichtung und Änderung ausschließlich durch Elektrofachkräfte. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die für Verwendungszweck und Einsatzort geeignet sind.
  • Elektrische Anlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen prüfen lassen und Mängel innerhalb der gesetzten Frist beseitigen. Prüfung und Mängelbeseitigung sind auf Verlangen nachzuweisen.
HLandwirtschaftliche Besonderheiten+
  • Getrocknete Ernteerzeugnisse ordnungsgemäß einlagern und laufend auf Selbstentzündung prüfen. Ab 60 °C im Lagergut unverzüglich die Feuerwehr verständigen.
  • Heu und Stroh im Freien: mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden oder weicher Dachung, 25 m zu sonstigen Gebäuden, Wegen und Plätzen. Lagerung außen an Gebäuden und unter Vordächern ist unzulässig.
  • Wärmestrahler zur Tierzucht/-haltung mit mindestens 0,5 m Abstand zu brennbaren Materialien und Tieren anbringen (sofern Hersteller nichts Größeres vorgibt).
  • Bei Einstellung landwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (Schlepper, Erntemaschinen) außerhalb von Garagen mindestens 2 m Abstand zu leicht entzündlichen Materialien einhalten. Auslaufen von Kraftstoffen und Ölen verhindern.
ISchweiß-, Löt- und Schleifarbeiten+
  • Arbeiten nur durch Personen ausführen lassen, die damit vertraut sind.
  • Arbeiten in einem Raum durchführen, der keine brennbaren Gegenstände enthält und nicht durch brennbare Bauteile begrenzt ist.
  • Ist dies nicht möglich, vor Beginn alle brennbaren Gegenstände im Umkreis von 10 m entfernen oder mit Brandschutzdecken o. ä. wirksam abdecken.
JRauchverbot+
  • In landwirtschaftlichen Betriebsräumen und in deren Nähe sowie an Heu- und Strohlagern im Freien Rauchen und offenes Licht/Feuer unterlassen.
  • In Räumen mit Publikumsverkehr durch entsprechende Schilder auf das Verbot hinweisen.

Hinweis: Soweit Unfallverhütungsvorschriften als behördliche Sicherheitsvorschriften weitergehende Sorgfaltspflichten auferlegen, bleiben diese unberührt.

Aus der Praxis

Schäden, die wir wirklich gesehen haben

Anonymisiert, aber so passiert. Jeder dieser Fälle hätte glimpflicher ausgehen können – mit der richtigen Police und sauberer Doku.

Ertragsausfall

Hagel kurz vor der Lese

Innerhalb von acht Minuten verlor ein Betrieb 70 % der Riesling-Lage. Hagelversicherung griff – aber die Junganlage war nicht eingeschlossen. Lehre: jährliche Anpassung der Flächen.

Gärung

Kühlausfall am Wochenende

Defekter Kompressor, Sonntag, niemand vor Ort: 18.000 Liter Maische überhitzt. Betriebsunterbrechung + Vorratsschaden – nur durch Kombi-Police gedeckt.

Personenschaden

Sturz vom Hänger

Erntehelferin verletzte sich beim Abladen. Anmeldung fehlte, gesetzliche Unfallversicherung verweigerte – Betriebsinhaber haftete persönlich. Heute regeln wir Aushilfen vorab.

Beratungspakete

Drei Wege, mit uns zu starten

Wir wissen, dass nicht jeder Betrieb eine Komplettberatung braucht. Sie wählen den Tiefgang.

Nebenerwerb

Basis-Check

  • Bestandsaufnahme bestehender Policen
  • Pflichtversicherungen geprüft
  • Schriftliche Kurzauswertung
  • Vor-Ort-Termin (ca. 1,5 h)
Anfragen
Vollerwerbsbetrieb

Vollberatung

  • Komplette Risikoaufnahme über 6 Felder
  • Obliegenheiten-Audit mit Doku
  • Vergleichsangebote mehrerer Versicherer
  • Jährliche Aktualisierung inklusive
  • Direkter Schadenbetreuer
Anfragen
Weingut + Vermarktung

Premium-Begleitung

  • Alles aus Vollberatung
  • Produkthaftung Export
  • Veranstaltungs-Spezialdeckungen
  • Cyber-Police Hofladen / Shop
  • Quartalsweise Reviews
Anfragen
Häufige Fragen

Was Betriebsinhaber uns oft fragen

Was kostet die Risikoaufnahme?+

Die Erstaufnahme inklusive schriftlicher Auswertung ist kostenfrei. Sie entscheiden anschließend, ob und mit welchem Paket Sie weiterarbeiten möchten.

Sind Sie an einen Versicherer gebunden?+

Als OT-management GmbH arbeiten wir mit der SV SparkassenVersicherung als Hauptpartner, ergänzen aber dort, wo es im Weinbau bessere Spezialdeckungen gibt.

Wie schnell sind Sie im Schadenfall erreichbar?+

Innerhalb von 48 Stunden – meist deutlich schneller. In der Lesezeit auch am Wochenende.

Übernehmen Sie auch bestehende Verträge?+

Ja. Wir prüfen sie, sortieren Doppelungen aus und führen sie in einer Akte zusammen – auch wenn sie ursprünglich nicht über uns abgeschlossen wurden.

Was, wenn ich gerade umstrukturiere oder einen Hofnachfolger einsetze?+

Ein idealer Zeitpunkt für eine Aufnahme. Wir bauen die Police so um, dass Generationswechsel, neue Flächen oder GbR-Gründung sauber abgebildet sind.

Risikoaufnahme auf Ihrem Betrieb

Kostenfrei. Strukturiert. Ohne Verkaufsdruck. Wir kommen vorbei und nehmen uns die Zeit, die Ihr Betrieb verdient.

Termin nach Wunsch Schriftliche Auswertung 06731 · auf Anfrage
Termin anfragen
Unsere Betriebe

Weingüter, die uns vertrauen

Diese Weingüter und Winzerbetriebe aus Rheinhessen werden von uns persönlich betreut – mit regelmäßigen Risikoaufnahmen, Schadenbegleitung und jährlichen Reviews.

Weingut der Stadt Alzey

Berghof Benz

Weingut Bachushof

Weingut Hain

Weingut Saalwächter

Weingut Dr. Dahlem

Wein- und Schlossgut Diehl

Schlossgut Lüll

Weingut Carsten Belzer

Weingut Keller Schweikhardt

Weingut Petri

Weingut Quin Klein

Gils Weidenhof

Weingut Am Schlossberg

Rainer Becker

Eine Auswahl unserer Referenzen.