Obliegenheitsberatung

Versicherung ist nur die halbe Miete.
Obliegenheiten sind die andere.

Die beste Police nützt nichts, wenn Prüfprotokolle fehlen, der E-Check abgelaufen ist oder der Schweißbrenner ohne Erlaubnisschein lief. Wir nehmen Ihren Betrieb auseinander – bevor es ein Schaden tut.

Hinweis: Alle nachfolgenden Angaben zu Prüfintervallen, Rechtsgrundlagen, Normen und Pflichten erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Prüfung durch zugelassene Sachverständige. Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind jeweils die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

Warum es zählt

Im Schadenfall fragt der Versicherer zuerst nach Papier.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG §28) kann ein Versicherer Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn vertragliche Obliegenheiten verletzt wurden – und zwar unabhängig davon, ob die Verletzung den Schaden verursacht hat.

In der Landwirtschaft sind diese Obliegenheiten besonders zahlreich: E-Check, Brandschutz, Umwelthaftung, Arbeitsschutz, Pflanzenschutz-Doku, JGS-Prüfung, UVV-Plakette, vorvertragliche Anzeigen. Wer hier die Übersicht verliert, riskiert seine Existenz.

Wir sind zertifizierte Brandschutzbeauftragte (ASI), HSE-Manager (UI) und Risikomanager (VDS) – und sehen Obliegenheitsberatung als eigenständige Disziplin neben der reinen Versicherungsberatung.

Fachkraft prüft Elektroverteilung mit Messgerät
E-Check & DGUV V3Elektrische Anlagen prüfbar dokumentieren
Roter Feuerlöscher an einer Stallwand
BrandschutzBegehung, Wartung, Heißarbeiten
Großer landwirtschaftlicher Behälter im Grünen
UmwelthaftungAwSV, JGS, Pflanzenschutz
Themenfelder

Sechs Felder, in denen Obliegenheiten den Unterschied machen.

E-Check & DGUV V3

Elektrische Anlagen & Betriebsmittel

Prüfrhythmus
Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre · ortsveränderliche Geräte jährlich (Landwirtschaft i.d.R. 6–12 Monate)
Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 3 / 4, VDE 0100-600, VDE 0105-100, VDE 0701/0702

Über 30 % aller Brände in landwirtschaftlichen Betrieben gehen auf elektrische Defekte zurück – Nagerverbiss, Staubablagerung, alte Sicherungskästen, defekte Vorschaltgeräte in Stallleuchten. Ohne Prüfprotokoll wird im Schadenfall regelmäßig grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Konkrete Pflichten

  • Erst- und Wiederholungsprüfung aller fest installierten Anlagen (Schaltschränke, Stallinstallationen, Melkstand, Lüftung, PV-Anlage)
  • Prüfung sämtlicher ortsveränderlicher Geräte (Verlängerungskabel, Handgeräte, Akku-Ladegeräte, Hochdruckreiniger, Hubwagen-Ladestationen)
  • Dokumentation mit Prüfplakette, Prüfprotokoll und Mängelliste – mindestens 4 Jahre aufbewahren
  • Sofortige Außerbetriebnahme bei festgestellten Mängeln bis zur Instandsetzung
  • Thermografie an Verteilungen empfohlen – vor allem in Stallbereichen und Hackschnitzelheizungen

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Brandschutz

Baulicher, anlagentechnischer & organisatorischer Brandschutz

Prüfrhythmus
Begehung jährlich · Feuerlöscher alle 2 Jahre · Brandmeldeanlage halbjährlich
Rechtsgrundlage
VdS 2199 (Landwirtschaft), VdS 2095, ArbStättV, DGUV Information 205-023

Ein Stallbrand bedeutet Totalverlust – Gebäude, Tierbestand, Futtervorräte und oft die Existenz. Versicherer verlangen vermehrt eine dokumentierte Brandschutzbegehung als Voraussetzung für die Deckung von Hackschnitzel-, Photovoltaik- und Biogasanlagen.

Konkrete Pflichten

  • Heißarbeiten (Schweißen, Trennen, Flexen) nur mit Erlaubnisschein und 24h-Nachkontrolle
  • Lagerung von Heu, Stroh und Hackschnitzeln getrennt vom Hauptgebäude (Mindestabstand laut VdS)
  • Temperaturüberwachung bei eingelagertem Heu (Heumesssonde) – Selbstentzündungsgefahr in den ersten 6 Wochen
  • Rauchverbot in Stallungen, Scheunen und Tankräumen – sichtbar ausgeschildert
  • Feuerlöscher gemäß ASR A2.2, Wartung alle 2 Jahre durch zertifizierten Sachkundigen
  • Blitzschutzanlage auf PV-Dächern, Hochsilos und Türmen – Prüfung alle 4 Jahre
  • Flucht- und Rettungswege freihalten, Notbeleuchtung in Großställen
  • Brandschutzordnung Teil A/B/C bei Betrieben ab ca. 20 Mitarbeitern oder Versammlungsstätten (Hoffest, Straußwirtschaft)

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Umwelthaftung

Boden, Gewässer, Luft & Anlagensicherheit

Prüfrhythmus
AwSV-Anlagen alle 2,5–5 Jahre · JGS-Behälter alle 5 Jahre · Pflanzenschutzgeräte alle 3 Jahre
Rechtsgrundlage
USchadG, AwSV, WHG, JGS-Anlagenverordnung, BImSchG, Düngeverordnung

Auslaufendes Heizöl, Gülle in den Bach, Pflanzenschutzmittel-Drift auf Nachbarsgrundstücke – Umweltschäden können in die Hunderttausende gehen, und die Umweltschadensversicherung (USV) leistet nur bei eingehaltenen Obliegenheiten. Eine reine Betriebshaftpflicht reicht nicht.

Konkrete Pflichten

  • Sachverständigenprüfung von Heizöl-, Diesel- und AdBlue-Tanks gemäß AwSV (Abstand zu Gewässern beachten)
  • Auffangwannen unter ortsbeweglichen Behältern (IBC, Fässer) – 10 % des Volumens, mind. größter Einzelbehälter
  • JGS-Anlagen (Jauche/Gülle/Silagesickersaft): Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre durch Sachverständigen
  • Pflanzenschutzgeräte alle 3 Jahre Kontrolle nach PflSchG (JKI-Plakette)
  • Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnung gemäß DüV vor jeder Düngung
  • Sachkundenachweis Pflanzenschutz – Fortbildung alle 3 Jahre Pflicht
  • Notfallplan bei Leckagen (Bindemittel vorhalten, Feuerwehr/Untere Wasserbehörde-Nummer griffbereit)
  • Lagerung wassergefährdender Stoffe nur in zugelassenen Bereichen mit Rückhalteeinrichtung

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Arbeits- & Personenschutz

Sicherheit für Familie, Mitarbeiter und Saisonkräfte

Prüfrhythmus
Unterweisung mind. 1× jährlich · neue Mitarbeiter vor Tätigkeitsbeginn · ArbMedVV-Vorsorge betriebsabhängig
Rechtsgrundlage
ArbSchG, SVLFG-Vorgaben, ArbMedVV, JArbSchG, DGUV V1

Die Landwirtschaft zählt zu den unfallträchtigsten Branchen. Bei einem Arbeitsunfall ohne Unterweisungsnachweis droht Regress der SVLFG und Verlust des Haftpflichtschutzes – im Extremfall persönliche Haftung des Betriebsleiters.

Konkrete Pflichten

  • Jährliche dokumentierte Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten (auch Familienangehörige im Betrieb)
  • Gefährdungsbeurteilung schriftlich nach §5 ArbSchG – Aktualisierung bei jeder Betriebsänderung
  • Erste-Hilfe-Material griffbereit, Ersthelfer-Ausbildung (1 je 20 Beschäftigte)
  • Persönliche Schutzausrüstung stellen und Tragepflicht durchsetzen (PSA gegen Absturz, Gehörschutz ab 80 dB, Atemschutz bei Pflanzenschutz)
  • Saisonkräfte/Lesehelfer: Anmeldung SVLFG, Unterkunftsverordnung, Mindestlohn-Dokumentation
  • Jugendliche unter 18: gesonderte Gefährdungsbeurteilung, verbotene Tätigkeiten beachten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (G24 Hauterkrankungen, G42 biologische Arbeitsstoffe Tierhaltung)
  • Maschinen mit CE-Kennzeichnung, Schutzeinrichtungen funktionsfähig (Zapfwellenabdeckung!)

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Maschinen & Fahrzeuge

TÜV, UVV, Wartung & Sachkunde

Prüfrhythmus
UVV-Prüfung jährlich · Hauptuntersuchung lt. Fahrzeugart · Hebezeuge jährlich
Rechtsgrundlage
DGUV V70/V71 (Fahrzeuge), BetrSichV, StVZO

Ohne UVV-Plakette an Schlepper, Anhänger oder Frontlader gilt das Fahrzeug als nicht verkehrssicher – Kasko und Haftpflicht können Leistungen kürzen, der Fahrer haftet persönlich.

Konkrete Pflichten

  • Jährliche UVV-Prüfung aller selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Anhänger und Aufbauten
  • Frontlader, Stapler, Hoflader, Teleskoplader: jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV V68
  • Bremsenprüfung Druckluftbremse jährlich (Anhänger > 25 km/h)
  • Führerscheinkontrolle für angestellte Fahrer mind. 2× pro Jahr
  • Anschnallpflicht im Schlepper – Kabinen-Nachrüstung bei Altmaschinen empfohlen
  • Sachkundenachweis Motorsäge (AS Baum I/II) für gewerbliche Holzarbeit

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Versicherungsrechtliche Obliegenheiten

Anzeige-, Gefahrerhöhungs- und Schadenpflichten

Prüfrhythmus
Bei jeder Betriebsänderung · Schadenmeldung unverzüglich (i.d.R. 7 Tage)
Rechtsgrundlage
VVG §§ 19, 23–27, 28, 30, 31, 82

Die häufigste Ursache für Leistungskürzungen ist nicht der eigentliche Schaden – sondern verletzte vertragliche Obliegenheiten. Eine nicht gemeldete Photovoltaik-Anlage oder eine Hofübergabe ohne Vertragsanpassung können den kompletten Schutz kosten.

Konkrete Pflichten

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angeben
  • Gefahrerhöhung anzeigen: neue Maschinen, Betriebszweige, Photovoltaik, Hackschnitzelheizung, Biogasanlage, Direktvermarktung
  • Schadenmeldung unverzüglich – bei Brand/Einbruch parallel Polizei und Versicherer
  • Schadenminderungspflicht: Schaden begrenzen, beweisen, dokumentieren (Fotos!)
  • Keine Anerkenntnisse gegenüber Geschädigten ohne Rücksprache mit dem Versicherer
  • Auskunfts- und Belegpflicht im Schadenfall – Rechnungen, Inventarlisten, Stallbücher

* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.

Unsere Beratungsleistung

Was eine echte Obliegenheitsberatung leistet.

Strukturierte Risikoaufnahme

Wir gehen Ihren Betrieb systematisch durch – Themenfeld für Themenfeld, mit Checklisten aus jahrzehntelanger Praxis. Foto-Dokumentation inklusive.

Obliegenheits-Audit

Schriftlicher Bericht: Welche Pflichten erfüllt Ihr Betrieb? Welche Lücken bestehen? Welche Prüfungen stehen an? Mit Ampel-Bewertung.

Prüffristen-Kalender

Persönlicher Wartungs- und Prüfkalender für E-Check, Feuerlöscher, JGS, Pflanzenschutz, UVV – damit nichts mehr unterm Radar fliegt.

Sachverständigen-Netzwerk

Direkter Zugriff auf Brandschutz-Sachverständige, E-Check-Fachbetriebe, AwSV-Sachkundige und Arbeitsschutz-Spezialisten – aus unserer regionalen Praxis.

Schadenbegleitung vor Ort

Im Ernstfall sind wir am Hof, sichern Beweise, koordinieren Gutachter und sorgen dafür, dass die Obliegenheitsfrage nicht zum zweiten Schaden wird.

Mitarbeiterunterweisung

Wir unterstützen bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung, Brandschutzhelfer-Schulung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

So gehen wir vor

Fünf Schritte zu einem prüfbaren Betrieb.

  1. 01

    Erstgespräch

    Telefonisch oder vor Ort. Wir klären Betriebsart, Betriebsgröße, bekannte Baustellen und Versicherungsstatus.

  2. 02

    Vor-Ort-Begehung

    Strukturierter Rundgang über Hof und Anlagen – Stall, Lager, Werkstatt, Tankanlagen, Elektroverteilung, Brandschutz.

  3. 03

    Auswertung

    Schriftlicher Bericht mit Ampel, Maßnahmenkatalog, Prüffristenkalender und konkreten Empfehlungen an Sachverständige.

  4. 04

    Umsetzungsbegleitung

    Wir koordinieren die nötigen Prüfungen, vermitteln Sachverständige und passen Ihre Versicherungspolicen auf die neue Realität an.

  5. 05

    Jährliches Update

    Einmal im Jahr setzen wir uns wieder zusammen: Was hat sich am Betrieb geändert? Welche Prüfungen sind durchgeführt? Was steht an?

Auf einen Blick

Die wichtigsten Prüffristen auf einen Blick.

Diese Übersicht ist kein Ersatz für eine individuelle Beratung – aber ein guter Reality-Check.

* Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Prüfintervalle können je nach Betriebsart, Versicherer, Bundesland und Anlagenkonfiguration abweichen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

PrüfungIntervall
E-Check ortsveränderliche Geräte6–12 Monate
E-Check ortsfeste Anlagen4 Jahre
Feuerlöscher-Wartung2 Jahre
Blitzschutzanlage4 Jahre
UVV-Prüfung Maschinen/Anhängerjährlich
Druckluftbremse Anhänger > 25 km/hjährlich
JGS-Anlagen (Gülle/Sickersaft)5 Jahre
Heizöltank oberirdisch < 1000 lkeine Pflicht, empfohlen
Heizöltank oberirdisch ≥ 1000 l (Schutzgebiet)2,5 Jahre
Pflanzenschutzgeräte (JKI)3 Jahre
Sachkunde Pflanzenschutzalle 3 Jahre fortbilden
Sicherheitsunterweisung Mitarbeiterjährlich
Gefährdungsbeurteilung Reviewbei Änderungen, sonst jährlich

Bringen wir Ihre Obliegenheiten in Form.

Ein strukturierter Vor-Ort-Termin, ein schriftlicher Bericht, ein Prüffristenkalender – und Ihr Betrieb ist für den Ernstfall sauber aufgestellt.