E-Check & DGUV V3
Elektrische Anlagen & Betriebsmittel
- Prüfrhythmus
- Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre · ortsveränderliche Geräte jährlich (Landwirtschaft i.d.R. 6–12 Monate)
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 3 / 4, VDE 0100-600, VDE 0105-100, VDE 0701/0702
Über 30 % aller Brände in landwirtschaftlichen Betrieben gehen auf elektrische Defekte zurück – Nagerverbiss, Staubablagerung, alte Sicherungskästen, defekte Vorschaltgeräte in Stallleuchten. Ohne Prüfprotokoll wird im Schadenfall regelmäßig grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
Konkrete Pflichten
- Erst- und Wiederholungsprüfung aller fest installierten Anlagen (Schaltschränke, Stallinstallationen, Melkstand, Lüftung, PV-Anlage)
- Prüfung sämtlicher ortsveränderlicher Geräte (Verlängerungskabel, Handgeräte, Akku-Ladegeräte, Hochdruckreiniger, Hubwagen-Ladestationen)
- Dokumentation mit Prüfplakette, Prüfprotokoll und Mängelliste – mindestens 4 Jahre aufbewahren
- Sofortige Außerbetriebnahme bei festgestellten Mängeln bis zur Instandsetzung
- Thermografie an Verteilungen empfohlen – vor allem in Stallbereichen und Hackschnitzelheizungen
* Angaben zu Prüfintervallen, Normen und Pflichten ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen sowie eine individuelle Beratung.



