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27. Juli 2026·Viehzucht & Tierhaltung

BTV-8 breitet sich aus: Was Tierhalter jetzt wissen müssen

Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 ist in Deutschland wieder auf dem Vormarsch. Besonders gefährdet sind Rinder, Schafe und Ziegen. Mit der hohen Aktivität der Gnitzen steigt das Risiko weiterer Ausbrüche im Sommer und Herbst deutlich an.

Rinderherde auf einer Weide – BTV-8 ist im Sommer 2026 wieder auf dem Vormarsch

Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 ist in Deutschland wieder auf dem Vormarsch. Besonders gefährdet sind Rinder, Schafe und Ziegen. Mit der hohen Aktivität der übertragenden Gnitzen steigt das Risiko weiterer Ausbrüche im Sommer und Herbst deutlich an.

Neuer BTV-8-Stamm kann schwere Verläufe verursachen

Seit Oktober 2025 wird BTV-8 wieder in Deutschland nachgewiesen. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts zirkulieren derzeit zwei unterschiedliche Varianten:

  • Der bereits bekannte Stamm BTV8-FRA2015 verursacht häufig keine oder nur geringe klinische Symptome.
  • Der neuere Stamm BTV8-FRA2023 kann dagegen deutliche und teilweise schwere Krankheitsverläufe hervorrufen.

Der neue Stamm wurde inzwischen unter anderem in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und im Saarland bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut rechnet damit, dass er sich weiter nach Norden ausbreiten kann. Wie schnell dies im Sommer und Herbst 2026 geschieht, ist allerdings nicht sicher vorherzusagen.

Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch winzige blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier spielt normalerweise keine wesentliche Rolle.

Mit steigenden Temperaturen nimmt die Aktivität der Gnitzen zu. Deshalb ist die Infektionsgefahr vor allem in den Sommer- und frühen Herbstmonaten hoch.

Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Milch und Fleisch betroffener Tiere können nach Angaben der Behörden weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.

Tierarzt untersucht ein Schaf im Stall auf Symptome der Blauzungenkrankheit
Tierarzt untersucht ein Schaf im Stall auf Symptome der Blauzungenkrankheit

Diese Symptome sollten Tierhalter ernst nehmen

Je nach Tierart und Virusstamm können unterschiedliche Krankheitszeichen auftreten. Typische Symptome sind:

  • hohes Fieber, Apathie und Fressunlust
  • Rötungen und Entzündungen an Maul und Nase
  • Schwellungen an Zunge, Kopf oder Gliedmaßen
  • vermehrter Speichelfluss
  • Lahmheiten und Bewegungsunlust
  • deutlicher Rückgang der Milchleistung
  • Fehlgeburten oder Missbildungen beim Nachwuchs
  • in schweren Fällen der Tod des Tieres

Besonders bei Schafen können die Krankheitsverläufe schwer sein. Aber auch bei Rindern sind erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen möglich.

Bei verdächtigen Symptomen sollten Tierhalter unverzüglich den Hoftierarzt und das zuständige Veterinäramt kontaktieren. Eine eindeutige Feststellung ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich.

Impfung bleibt der wichtigste Schutz

Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt die Impfung gegen BTV-8 ausdrücklich. Die zugelassenen BTV-8-Impfstoffe wirken nach derzeitiger Einschätzung gegen beide aktuell zirkulierenden Stämme.

Wichtig ist: Eine Impfung gegen BTV-3 schützt nicht automatisch gegen BTV-8. Der Impfschutz muss daher gezielt für den jeweiligen Serotyp aufgebaut werden. Je nach betrieblicher Situation kann auch eine zusätzliche Impfung gegen BTV-3 beziehungsweise BTV-4 sinnvoll sein. Die konkrete Impfstrategie sollte mit dem Hoftierarzt abgestimmt werden.

In Rheinland-Pfalz werden BTV-Impfungen derzeit bezuschusst. Nach den veröffentlichten Angaben beträgt die Unterstützung 2,50 Euro je Impfdosis bei Rindern und 2 Euro bei Schafen und Ziegen. Die aktuellen Voraussetzungen sollten vor der Impfung bei der Tierseuchenkasse geprüft werden.

Restriktionszonen erschweren den Tierverkehr

Rund um BTV-8-Ausbrüche werden Restriktionszonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern eingerichtet. Rheinland-Pfalz gilt bereits vollständig als BTV-8-Restriktionszone. Auch Teile Hessens sind betroffen.

Innerhalb einer Restriktionszone bestehen grundsätzlich keine allgemeinen Verbringungsbeschränkungen. Soll ein empfängliches Tier jedoch aus der Zone in ein BTV-8-freies Gebiet gebracht werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu können gehören:

  • eine vollständige und wirksame BTV-8-Impfung,
  • bestimmte Wartezeiten nach der Impfung,
  • eine Behandlung mit Repellentien beziehungsweise Insektiziden,
  • ein negativer PCR-Test,
  • eine Tierhaltererklärung oder weitere Begleitdokumente.

Für Schlachttiere und junge Tiere gelten teilweise besondere Ausnahmen. Da sich Restriktionszonen und Verbringungsregeln kurzfristig ändern können, sollte jeder Transport vorab mit dem Veterinäramt oder dem betreuenden Tierarzt abgestimmt werden.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Tierhalter sollten ihren Bestand täglich aufmerksam beobachten, den Impfstatus überprüfen und geplante Tiertransporte frühzeitig vorbereiten. Zusätzlich können Repellentien, möglichst gnitzenarme Aufstallungszeiten sowie geeignete Stall- und Hygienemaßnahmen das Risiko reduzieren. Sie ersetzen jedoch keinen wirksamen Impfschutz.

Erkrankungen können neben Tierverlusten auch Behandlungskosten, Leistungseinbußen, Fruchtbarkeitsprobleme und Einschränkungen beim Tierverkauf verursachen. Eine frühzeitige Abstimmung mit Tierarzt und Veterinäramt ist deshalb besonders wichtig.

Fazit

BTV-8 ist im Sommer 2026 eine ernst zu nehmende Gefahr für Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände. Vor allem der neue Stamm BTV8-FRA2023 kann deutliche Krankheitsverläufe verursachen. Impfung, sorgfältige Tierbeobachtung und die Prüfung der aktuellen Transportvorgaben sind derzeit die wichtigsten Maßnahmen.

Quellen: Friedrich-Loeffler-Institut (aktuelle BTV-Lage), Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Hessisches Landwirtschaftsministerium. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität – verbindlich sind ausschließlich die Auskünfte des zuständigen Veterinäramts und Hoftierarztes.